Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die IT-Dienstleistungen von Karim Rakia
Stand: März 2025
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Karim Rakia (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen geschlossen werden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3 Individuelle Vereinbarungen und zusätzliche Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.
Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt durch Angebot und Annahme zustande.
2.2 Das Angebot des Auftragnehmers kann mündlich, per E-Mail oder in schriftlicher Form erfolgen. Die Annahme durch den Auftraggeber muss in der Regel schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
2.3 Die in Angeboten, Broschüren oder sonstigen Unterlagen genannten Preise und Leistungsbeschreibungen sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Leistungsumfang
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
4.2 Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungspflichten entstehen, können die Liefertermine und Vergütung beeinflussen.
4.3 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die für das Projekt zuständigen Mitarbeiter verfügbar sind und notwendige Entscheidungen bzw. Freigaben zeitnah erfolgen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder in einer Leistungsbeschreibung (z. B. Angebot) festgelegt.
3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Basis der vereinbarten Spezifikationen.
3.3 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer ergänzenden Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und/oder Terminen führen.
Vergütung und Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem vereinbarten Stundensatz oder Pauschalpreis. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
5.2 Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden, wird nach Erbringung der jeweiligen Leistung oder nach vereinbarten Projekt- bzw. Zeitabschnitten abgerechnet.
5.3 Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
5.4 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
Termine und Fristen
6.1 Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Können vereinbarte Termine aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Streik, Krankheit, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), nicht eingehalten werden, verlängern sich die Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Verzögerungen so früh wie möglich informieren.
Abnahme
7.1 Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung mit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und schriftlich abzunehmen.
7.2 Der Auftraggeber darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
7.3 Bleibt eine schriftliche Abnahmeerklärung trotz Aufforderung aus, gilt die Leistung nach Ablauf von 14 Tagen als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel gerügt wurde.
Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung.
8.2 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei der Anspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
8.4 Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverluste, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Urheber- und Nutzungsrechte
9.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Leistungen (z. B. Software, Quellcode, Dokumentationen, Konzepte) verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Leistungen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
9.3 Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Vervielfältigung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Rahmens bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und sie nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und nur solche personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
Kündigung und Stornierung
11.1 Jeder Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung seine Mitwirkungspflichten oder Zahlungspflichten erheblich verletzt.
11.2 Bei vorzeitiger Kündigung ohne wichtigen Grund seitens des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Vergütung der bisher erbrachten Leistungen sowie gegebenenfalls entgangenen Gewinn vor, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den geschlossenen Verträgen ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.